Rechtliches:
Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie, Rücknahme & Sachmängelhaftung. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden auf Garantie, Rücknahme, Minderungen sowie Nachverhandlungen ausdrücklich zu verzichten.(§312 d. Abs. 4 Nr. 5 BGB) und erkennt dies mit seinem Gebot an. Laut dem neuen EU -Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online- Verkaufsaktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die Ware.